Verordnung


Über die Notwendigkeit einer logopädischen Behandlung entscheidet gewohntermaßen Ihr Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt oder Neurologe. Zur Aufnahme einer Behandlung bedarf es der Ausstellung einer ärztlichen Heilmittelverordnung (Rezept).

Im Anschluss an den Erhalt des Rezeptes vereinbaren Sie persönlich, telefonisch oder per Mail einen Termin mit mir.

Der erste Termin beinhaltet ein Gespräch über Ihr Anliegen sowie eine Untersuchung mittels spezifischem Diagnostikmaterial.

Im Anschluss daran folgen wöchentliche Behandlungseinheiten mit einer Dauer von  jeweils 30, 45 oder 60 Minuten.

Die Kosten werden in der Regel von Ihrer gesetzlichen bzw. privaten Krankenkasse übernommen. Bei der Zuzahlungsregel für Erwachsene gilt ein vom Gesetzgeber vorgeschriebener Eigenanteil von 10% plus die Verordnungsgebühr von 10,- Euro.

Bei chronisch Kranken besteht die Möglichkeit sich von der Zuzahlung bei Ihrer Krankenkasse befreien zu lassen. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenkasse.