Über die Notwendigkeit einer logopädischen Behandlung entscheidet gewohntermaßen Ihr Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt oder Neurologe. Zur Aufnahme einer Behandlung bedarf es der Ausstellung einer
ärztlichen Heilmittelverordnung (Rezept).
Im Anschluss an den Erhalt des Rezeptes vereinbaren Sie persönlich, telefonisch oder per Mail einen Termin mit mir.
Der erste Termin beinhaltet ein Gespräch über Ihr Anliegen sowie eine Untersuchung mittels spezifischem Diagnostikmaterial.